Allgemeine Geschäftsbedingungen

der HundeErziehung Köln, Inhaberin Nicole Scharnowske (im Folgenden Trainerin genannt), Dolmanstraße 108 b, 51427 Bergisch Gladbach.

 

I.

1. Das Ausbildungsangebot umfasst Einzel- sowie Gruppenunterricht und Kurse, die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters beinhalten. Ferner werden Kenntnisse zu Sozialstrukturen, artgerechter Haltung, Erziehung etc. vermittelt.

 

2. Die Aufnahme des Hundes und Hundehalters in einen Gruppenunterricht erfolgt nach Abstimmung mit der Trainerin. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in den Gruppenunterricht wird ausschließlich durch die Trainerin festgestellt. Diese ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.

 

3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch Trainingsvorbereitungen, anschließende Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde und neue Terminvereinbarungen.

 

4. Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt, es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch die Trainerin abgesagt. Ortswechsel behält sich die Trainerin ausdrücklich vor.

 

II.

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Aktuelle Konditionen sind auf der Domain www.hundeerziehung-koeln.de jederzeit ersichtlich. Preiserhöhungen behält sich die Trainerin ausdrücklich vor.

 

2. Für den Fall, dass die Ausbildung an einem vom Hundehalter individuell gewählten Trainingsort durchgeführt wird, berechnet sich die für die Hin- und Rückfahrt zu erstattende Anfahrtszeit zeitanteilig auf der Basis des jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatzes für Einzelunterrichte.

 

3. Die Vergütung ist spätestens am Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten.

 

4. Sagt der Kunde die Schnupperstunde, den Einzelunterricht oder Hausbesuch mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich ab, so wird die hierauf entfallene Vergütung an ihn rückerstattet. Sagt der Kunde später als 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn ab, so hat er für die zuvor genannten Trainingsstunden die volle Vergütung zu tragen. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Kunden ohne Absage. Bei noch offenen Beträgen wird die jeweilige Vergütung dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

5. Bei Gruppenunterrichten und allen weiteren Kursen (z.B. Perchieren, Apportieren, Longieren etc.) erhält der Kunde – sofern er mindestens 7 Tage vorher abgesagt hat – die hierauf entfallene Vergütung rückerstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 7 Tage vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird der jeweilige Kurs voll berechnet.

 

6. Die Trainerin behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. Gleiches gilt auch, sofern bei Gruppenunterrichten und Kursen die Mindestanzahl von 3 Hunden nicht erreicht wird. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.

 

III.

1. Der Kunde versichert, dass sein Hund behördlich und steuerlich ordnungsgemäß angemeldet, ausreichend haftpflichtversichert und geimpft ist. Bei Welpen genügt ein altersgemäßer Impfschutz. Auf Verlangen hat der Kunde unverzüglich Anmeldebescheinigung des Ordnungsamtes und den Versicherungsschein der Hunde-Haftpflichtversicherung sowie den Impfpass vorzulegen.

 

2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund an keinen ansteckenden Krankheiten leidet.

 

3. Chronische Erkrankungen des Hundes sind der Trainerin vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde mitzuteilen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Trainerin über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität seines Hundes ggü. Menschen oder Hunden oder Ängstlichkeit seines Hundes oder die Läufigkeit seiner Hündin vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.

 

4. Die Trainerin ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten oder Läufigkeit der Hündin von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die in Ziffer 1. geforderten Nachweise auf Anforderung der Trainerin nicht vollumfänglich erbringt.

 

5. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses des Kundenhundes vom Unterricht bleibt der Vergütungsanspruch bestehen. Der Kunde kann jedoch nach Wegfall des Ausschlussgrundes verlangen, dass die ausgefallenen Unterrichte im Rahmen einer anderen Veranstaltung nachgeholt werden, soweit eine solche angeboten wird.

 

IV.

1. Kunden und Begleitpersonen sowie deren Hunde nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil.

 

2. Eine Haftung der Trainerin für Sach- oder Vermögensschäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

 

3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Trainerin handelt. Soweit der Kunde von der Trainerin aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde auch hierfür die alleinige Haftung. Der Kunde wurde auf die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere die umgrenzenden, stets befahrenen Straßen und die damit verbundenen Gefahren ausdrücklich aufmerksam gemacht.

 

V.

1. Die Trainerin übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

 

2. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

 

VI.

Trainingsunterlagen, die von der Trainerin ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

VII.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Video- oder Fotoaufzeichnungen, die für die HundeErziehung Köln von Hund und Halter erstellt werden, veröffentlicht werden dürfen.

 

VIII.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB / des jeweiligen Vertrages aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt – diese gelten unverändert weiter. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt, wenn bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke dieser AGB / des jeweiligen Vertrages offenbar wird.

Kontakt

HundeErziehung Köln

Nicole Scharnowske


IHK | BHV zertifizierte Hundeerzieherin und Verhaltensberaterin.

 

Kontaktformular

 

0171 4899912

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